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Informationen zu Rasse und Zucht:

Der Zwergpinscher

im Volksmund auch "Rehpinscher" (rote Farbvariante) genannt

Auszug aus dem PSK-Standard:
..."ist das verkleinerte Abbild des Pinschers
ohne die Mängel zwergenhafter Erscheinung"...

Die Widerristhöhe soll (lt. Standard) zwischen 25 bis 30 cm betragen.
(Erlaubt ist für die Zucht jedoch bis max. 32cm !)
Lt. Standard ist ein Hund
ab 30 bis 31 => ein Hund mit Fehler
ab 31 bis 32 => ein Hund mit schwerem Fehler

Ab 32cm
entspricht der Zwergpinscher wegen Übergröße nicht mehr dem Rasse-Standard
und fällt damit im Prinzip unter die sog. züchterische Gewährleistung.


in der Realität
liegt die Größe der Zwergpinscher inzwischen bei ca. 29/30 bis knapp 32 cm
(und größer)
Zwergpinscher im Bereich 28/29 cm sind inzwischen "Raritäten"
27 cm äußerst selten zu finden
und in den Größen 25 -26 verschwunden
Die eingesetzten Zucht-Größen liegen daher in der Regel zwischen 30-32 cm !

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Eine Anpassung der inzwischen ca. 80 Jahre alten Standard-Größe ( 25-30 cm)
an die von den Züchtern
und auch Richtern (per
V(1)- Beurteilungen)
herbeigeführte Größen-Entwicklung der Zwerge
wird von Züchtern jedoch mehrheitlich vehement abgelehnt und zwar mit folgender Begründung:

"die Hunde müssten auch noch "Flugzeug-Handgepäck-tauglich" sein da inzwischen sehr viele Käufer
die Hunde doch auch auf Flugreisen mitnehmen wollen ( max. 7kg incl. Transportbox )
und
auch Käufer die eher zur Rattler-Größe tendieren (Rattler-Größe=
bis 25 cm !)
sollten/könnten doch evtl. auch noch mit "etwas kleineren Zwergen" ( welchen ?) "bedient" werden können.
"Passend für´s Flugzeug-Handgepäck"
dies wurde wegen eines Antrages auf Standard-Größen-Anpassung 2011 hochoffiziell von PSK-Zwergpinscherzüchtern als u.a. äußerst wichtiges Zuchtkriterium eingestuft (
!)
und deshalb
eine Anhebung der alten (und inzwischen in der Größenentwicklung weit überholten) Standardgröße abgelehnt.


Nun denn ...
man darf gespannt sein ob / wann die eingesetzten Zuchthunde wieder kleiner werden ;-)


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Zwergpinscher die in die Zucht gehen müssen an einer Zuchtzulassungsprüfung teilnehmen
und 1x ausgestellt worden sein (Mindestalter 15 Mon.)
Als Pflichtuntersuchung muss derzeit von einem DOK-Augen-Tierarzt nachgewiesen werden dass sie frei von erbl. Augenkrankheiten sind,
diese Untersuchung ist gültig für 1 Jahr und muss nach dieser Frist bei erneutem Zuchteinsatz wiederholt werden.

Eine Untersuchung auf Patellaluxation bei einem eigens dafür zugelassenern Tierarzt
ist keine Pflichtuntersuchung sondern wird von vielen Züchtern freiwillig durchgeführt -
auch weitergehende vorsorgliche Gesundheitsuntersuchungen vor Zuchteinsatz
(z.B. Blutuntersuchung, Ultraschall etc.) sind eine freiwillige Leistung des Züchters.

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"Die Wesenszüge des Zwergpinschers entsprechen denen des Deutschen Pinschers,
doch werden sie durch Temperament und Gebaren eines Zwerghundes besonders geprägt".....
...."Als glatthaariger Zwerghund auch in der kleinsten Wohnung gut zu halten,
seine Eigenschaften lassen ihn aber auch die Aufgaben eines Wächters erfüllen.
Gezüchtet werden sie in den Farbschlägen rot sowie schwarz mit roten Abzeichen".
Der komplette Standard hier zum nachlesen:
Internetseite des => PSK (Pinscher-Schnauzer-Klub)


Achtung
Prager Rattler sind kleiner als Zwergpinscher - bis max. 25cm
s
ie werden oft mit Zwergpinschern verwechselt - oder gern als Zwergpinscher bezeichnet
ABER:
Der "Prager Rattler" und auch der ähnlich aussehende "Engl. Toy-Terrier"
sind KEINE Zwergpinscher !

 

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